AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom Gassi-Service Pack to Nature


 
1. Betreuungsvertrag

1.1. Zwischen dem Hundehalter und dem Gassi-Service Pack to Nature wird ein Betreuungsvertrag über die Betreuung seines Hundes während der Gruppenspaziergänge abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages. Pack to Nature weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrages sind. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.packtonature.de zu finden und Pack to Nature hat beim Kennenlernspaziergang immer ein ausgedrucktes Exemplar dabei. Jeder Hundehalter, der seinen Hund bei Pack to Nature in Betreuung gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit Pack to Nature einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2. Pack to Nature verpflichtet sich das Tier art- und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Hinweis: Beim Laufen, Spielen, Toben, Springen, Baden und Schwimmen kann es zu Verletzungen deines Hundes kommen.

1.3. Der Hundehalter erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.

1.4. Der Hundehalter versichert, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und außerdem zu jeder Jahreszeit gegen Parasiten präventiv geschützt ist. Er sichert zu, dass der Hund schutzgeimpft ist (Impfausweis ist vorzuweisen). Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls, Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben.

1.5. Der Hundehalter versichert, dass eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Tier besteht. Eine Kopie des Versicherungsscheines wird Pack to Nature ausgehändigt.

1.6. Der Hundehalter versichert, dass der Hund nicht unmittelbar vor der Abholung durch Pack to Nature gefressen hat. Hier besteht die Gefahr einer Magendrehung! Liegt nicht genügend Zeit zwischen Fütterung und Abholung, füttert Pack to Nature den Hund gerne nach seiner Rückkehr.

1.7. Es ist vom Hundehalter dafür zu sorgen, dass der zu betreuende Hund an dem vereinbarten Ort abgeholt und zurückgebracht werden kann. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen von Pack to Nature in einer Pflegestelle untergebracht oder vermittelt. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

1.8. Pack to Nature verpflichtet sich, keinen Hund wissentlich einer Gefahr auszusetzen.



2. Leistungsumfang

2.1. Besonderheiten der Betreuung und medizinischer Versorgung des Hundes sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

2.2. Übersicht der Monatspauschalen: 1 Tag/Woche 170€, 2 Tage/Woche 250€, 3 Tage/Woche 330€, 4 Tage/Woche 410€, Einzeltage 35€ 2.2.1 Der Hundehalter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Monatspauschale, die bei Erhalt der Rechnung oder aber spätestens nach sieben Tagen fällig wird. 2.2.2 Pack to Nature erstattet keine Ausfälle (z.B. Betriebsferien, Feiertage, Krankheit, Kundenurlaub, Läufigkeiten usw.). Ein Ausfall von 10 Wochen pro Jahr ist im Preis berücksichtigt.

2.3. Pack to Nature bietet nur von Montag bis Donnerstag zwischen 9:30 Uhr bis 15 Uhr die Betreuung an. Kleine Abweichungen aufgrund von Wetterverhältnissen oder Stau sind möglich. Pack to Nature behält sich vor, einen Hund, der nicht bis 15 Uhr zurück gebracht werden konnte, auf Kosten des Hundehalters mit nach Hause zu nehmen.

2.4. Für die Hin- und Rückfahrt zu entsprechenden Auslaufgebieten werden die Hunde im Pack to Nature Mobil nach §23 der Straßenverkehrsordnung gesichert transportiert.

2.5. Jeder Hundehalter hat die Möglichkeit mit seinem Hund an einem kostenlosen und unverbindlichen Kennenlernspaziergang teilzunehmen, um den Ablauf und die Methoden der Hundebetreuung genau kennenzulernen. Pack to Nature bittet um eine vorherige Terminabsprache.



3. Ausfall oder Verschiebung der Betreuung

3.1 Sind sie der Sphäre des Pack to Nature zuzurechnen, gilt: Pack to Nature teilt dem Hundehalter den Ausfall rechtzeitig, bei plötzlich eintretenden Ereignissen schnellstmöglich, mit. Die Monatspauschale wird in voller Höhe berechnet.

3.2 Sind sie der Sphäre dem Hundehalter zuzurechnen, gilt: Der Hundehalter teilt Pack to Nature den Ausfall rechtzeitig, bei plötzlich eintretenden Ereignissen schnellstmöglich, mit. Die Monatspauschale wird in voller Höhe berechnet.

3.3 Kann infolge der Witterungsverhältnisse oder in dringenden Angelegenheiten von Pack to Nature der Vertragsgegenstand bzw. die Leistung nur teilweise (Verschiebung der Abholzeit und/oder verkürzter Spaziergang) erbracht werden, gilt die Leistung für diesen Tag als erbracht.
3.3.1 Pack to Nature entscheidet, ob die Witterungsverhältnisse geeignet sind den Vertragsgegenstand bzw. die Leistung ganz oder teilweise zu erbringen oder diese nicht erbracht werden kann. Kann die Leistung nicht erbracht werden, gelten die Ausführungen zu 3.3 analog.
3.3.2 Witterungsverhältnisse die zu Einschränkung oder Ausfall der Leistung führen können sind zum Beispiel: Gefährdung bei Sturm durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume, Blitzeiswarnung, Hitze oder witterungsbedingte Straßenzustände bei denen der Transport der Hunde eine besondere Gefährdung darstellt.



4. Krankheit

4.1. Sollte der Hund während der Betreuung bei Pack to Nature erkranken oder sich verletzen, so wird er, den Handlungsgrundsätzen eines verständigen Hundehalters entsprechend, versorgt werden. Hält Pack to Nature eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Tieres, ist sie bevollmächtigt, das Tier namens und im Auftrag des Hundehalters unverzüglich einem Tierarzt vorzustellen.
4.1.1. Pack to Nature verpflichtet sich im Falle, dass bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten sofort den Hundehalter bzw. den ernannten Vertreter zu benachrichtigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Pack to Nature ihn oder seinen Vertreter tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichen kann.

4.2. Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthaltes auftreten, ist Pack to Nature berechtigt, den Hund nach Hause zu bringen oder einer Tierklinik zu übergeben, um ihn entsprechend zu versorgen und um Schäden für Dritte (Mensch und Tier) abzuwenden. Pack to Nature ist darüber hinaus in diesem Fall berechtigt den Betreuungsvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen.
4.2.1. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle dadurch entstehenden tierärztliche Kosten und/oder medikamentösen Behandlungen - einschließlich Tiertransport und Nebenkosten - zu tragen und Pack to Nature von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

4.3. Pack to Nature ist außerdem berechtigt, die Aufnahme von Hunden, die vor dem Abgabetermin erkranken oder operiert werden, ohne Regressansprüche abzulehnen.

4.4. Anfallende Stornierungskosten für die Betreuung bei Pack to Nature trägt der Hundehalter.



5. Haftung

5.1. Eine Haftung durch Pack to Nature für Schäden wegen leichter und/oder einfacher Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Ausdrücklich unberührt hiervon bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.2. Für Schäden, die den Vertragspartnern dadurch entstehen, dass Pack to Nature aufgrund eines Defekts des Transportfahrzeugs oder Krankheit einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, wird die Haftung ausgeschlossen.

5.3. Haftungsfreistellung: Für durch den/die Hund(e) verursachte Schäden an Eigentum oder Vermögen Dritter haftet der Vertragspartner. Der Vertragspartner stellt Pack to Nature von etwaigen Ansprüchen geschädigter Dritter frei.

5.4. Der Hundehalter wird über die Arbeit und Umgang durch Pack to Nature bei einem Kennenlernspaziergang eingehend informiert. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Tier in einer Gruppe betreut wird und es vorkommen kann, dass Auseinandersetzungen stattfinden können.

5.5. Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und/oder Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr von Pack to Nature betreut wird. Pack to Nature haftet nicht für die Verletzungen des Hundes, die u. a. durch die Gruppenbetreuung oder den Freilauf entstehen können. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenbetreuung bewusst.

5.6. Der Hundehalter ist sich bewusst, dass die Hunde ggf. nach Absprache auch unangeleint ausgeführt werden.
5.6.1. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier entweicht und nicht auffindbar ist. Sollte das Tier trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht kein Schadenersatzanspruch.

5.7. Pack to Nature haftet auch nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundehalsbändern, Hundemarken, Hundeleinen und ähnlichen persönlichen und hundeeigenen Gegenständen.



6. Sonstiges

6.1. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht von Pack to Nature betreut werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Betreuung geben und dieses Pack to Nature verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuung) keine Haftung übernommen.
6.1.1. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.
6.1.2. Nach vorheriger Absprache und Aufpreis sind Einzelspaziergänge möglich.

6.2. Pack to Nature nimmt die Daten des Hundehalters in die Datenbank auf. Dazu ist das Ausfüllen des Betreuungsvertrags Voraussetzung. Diese Daten sind zur Information über den Hund notwendig und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Der Hundehalter erklärt sich einverstanden, dass die im Betreuungsvertrag ermittelten Informationen gespeichert werden.

6.3. Eine Schlüsselübergabe wird schriftlich festgehalten. Pack to Nature haftet nicht für irgendwelche Schäden, Diebstahl etc. in der Wohnung des Hundes.

6.4. Dieser Vertrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung.
6.4.1. Im letzten Vertragsmonat ist die vertraglich vereinbarte Monatspauschale oder mindestens die durchschnittliche Vergütung der letzten 3 Monate zu bezahlen.
6.4.2. Sollte sich herausstellen, dass Angaben des Hundehalters in diesem Vertrag unzutreffend sind, steht Pack to Nature das Recht der fristlosen Kündigung zu und es gilt 6.4.1.
6.4.3. Der erste Vertragsmonat gilt als Probezeit für beide Parteien. In dieser Zeit kann der Vertrag ohne Einhaltung der Frist gekündigt werden.

6.5. Dem Hundehalter ist bekannt, dass bei Pack to Nature Fotografien von seinem Hund angefertigt werden können, diese auch veröffentlicht werden (z. B. Auf der Homepage, Instagram, Facebook) und zu Werbezwecken genutzt werden können. Die Anfertigung von Fotografien fremder Gegenstände und deren nichtgewerblichen Veröffentlichung wird als grundsätzlich zulässig angesehen. Dies gilt somit zunächst auch für Tierfotos. Die aktuelle Rechtsprechung geht weiter davon aus, dass es prinzipiell kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, dass also auch die gewerbliche Verwertung der Bilder zulässig ist.

6.6. Auslegungsklausel: Sollte eine der vorstehenden vertraglichen Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht